RS OGH 1971/12/14 8Ob313/71 (8Ob314/71, 8Ob315/71)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1971
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Norm

ABGB §1304 C
StVO §52 Z9c

Rechtssatz

Verschuldensteilung 1 : 3 zum Nachteil des Konstrukteurs einer mit schweren Konstruktionsfehlern behafteten provisorischen Pontonbrücke im Verhältnis zu dem mit einer zu schweren Planierraupe im Rückwärtsgang diese Brücke befahrenden anschließend tödlich Verunglückten und dem diesem die Überfahrt empfehlenden Arbeitgeber.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 313/71
    Entscheidungstext OGH 14.12.1971 8 Ob 313/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0027010

Dokumentnummer

JJR_19711214_OGH0002_0080OB00313_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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