Norm
ABGB §1304 CRechtssatz
Verschuldensteilung 1 : 3 zum Nachteil des Konstrukteurs einer mit schweren Konstruktionsfehlern behafteten provisorischen Pontonbrücke im Verhältnis zu dem mit einer zu schweren Planierraupe im Rückwärtsgang diese Brücke befahrenden anschließend tödlich Verunglückten und dem diesem die Überfahrt empfehlenden Arbeitgeber.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0027010Dokumentnummer
JJR_19711214_OGH0002_0080OB00313_7100000_001