Norm
PatG 1970 §35Rechtssatz
Rechtsnatur eines Patentlizenzvertrages (hier nach deutschem Recht). Der Patentlizenzvertrag ist ein Vertrag eigener, besonderer Art. Lizenzen können nicht nur an Patenten und an offengelegten oder bekanntgemachten Patentanmeldungen, sondern auch an nur angemeldeten, ja sogar an noch nicht angemeldeten Erfindungen bestellt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0071417Dokumentnummer
JJR_19711217_OGH0002_0010OB00311_7100000_006