Norm
ZPO §228 A2Rechtssatz
Das Begehren auf Feststellung, ein bestimmter Vertrag sei durch eine Erklärung des Klägers an einem bestimmten Tag aufgehoben worden, ist ein reines Feststellungsbegehren und setzt daher ein Feststellungsinteresse voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0038834Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.04.2019