Norm
StVO §3 A2Rechtssatz
Der Vertrauensgrundsatz enthebt einen Verkehrsteilnehmer nicht von der Pflicht, die allgemeinen, unabhängig vom Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer geltenden Verkehrsregeln einzuhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0073175Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.01.2012