Norm
ABGB §1157Rechtssatz
Die Fürsorgepflicht bezieht sich auch auf die Sicherheit der Arbeitsstätte (hier: Absicherung einer Straßenbaustelle gegenüber einer quer über die Straße laufenden Starkstromleitung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0021480Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.03.2017