Norm
ABGB §1157Rechtssatz
Die Pflicht des Bestellers zur Sicherung der Arbeitsstätte hängt nicht davon ab, ob der Unternehmer die bestellte Arbeit selbst ausführt oder dazu weitere Unternehmer mit ihren Leuten heranzieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0021511Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.08.2012