Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Die an den Gegenvertreter in einer Streitverhandlung gerichteten Worte eines Rechtsanwaltes "reden sie nicht so daher, zu dumm" stellen das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0055557Dokumentnummer
JJR_19720117_OGH0002_000BKD00047_7100000_001