RS OGH 1972/1/17 Bkd48/71

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Veröffentlicht am 17.01.1972
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Norm

DSt 1872 §2 I

Rechtssatz

Ehre und Ansehen des Standes sind schwerstens beeinträchtigt, wenn ein Rechtsanwalt im Stadium einer gegen ihn eingeleiteten Voruntersuchung wegen Verdachtes des Verbrechens der Veruntreuung nach § 183 StG weiterhin vor Gerichten und Behörden als Parteienvertreter auftritt. Die Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft gemäß § 17 DSt in diesem Falle gerechtfertigt.

Entscheidungstexte

  • Bkd 48/71
    Entscheidungstext OGH 17.01.1972 Bkd 48/71
    Veröff: AnwBl 1974,415

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0056670

Dokumentnummer

JJR_19720117_OGH0002_000BKD00048_7100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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