RS OGH 1972/1/18 1AZR125/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1972
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Norm

DHG §2

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Frage, ob einem Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber einen Schaden zugefügt hat, grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, sind auch subjektive Umstände zu berücksichtigen (hier: Alter, mangelnde Fahrpraxis).

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1972:RS0104317

Dokumentnummer

JJR_19720118_AUSL000_001AZR00125_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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