Norm
ABGB §933aRechtssatz
Die Beweislastumkehrung des § 1298 ABGB gilt nur für die Frage des Vorliegens eines Verschuldens überhaupt, nicht aber für die Art des Verschuldens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0028091Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2021