RS OGH 1972/1/19 7Ob225/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1972
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Norm

EO §65 F
EO §389 I
EO §389 VI
EO §389 VII

Rechtssatz

Wurden dem Gegner der gefährtete Partei die dem Antrag der gefährtete Partei teilweise stattgebende einstweilig Verfügung des Erstgerichtes und die dem Rekurs der gefährtete Partei gegen den abweisenden Teil der erstgerichtlichen Entscheidung stattgebende Rekursentscheidung erst anläßlich des Vollzuges der einstweiligen Verfügung zugestellt und erhob der Gegner der gefährtete Partei zugleich Rekurs gegen die erstinstanzliche und Revisionsrekurs gegen die zweitinstanzliche Entscheidung, so hat zuerst das Rekursgericht über den Rekurs zu entscheiden (Diese Rechtsansicht ergibt sich implicite aus dem Auftrag des OGH an das Rekursgericht).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 225/71
    Entscheidungstext OGH 19.01.1972 7 Ob 225/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0002566

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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