Norm
EO §65 FRechtssatz
Wurden dem Gegner der gefährtete Partei die dem Antrag der gefährtete Partei teilweise stattgebende einstweilig Verfügung des Erstgerichtes und die dem Rekurs der gefährtete Partei gegen den abweisenden Teil der erstgerichtlichen Entscheidung stattgebende Rekursentscheidung erst anläßlich des Vollzuges der einstweiligen Verfügung zugestellt und erhob der Gegner der gefährtete Partei zugleich Rekurs gegen die erstinstanzliche und Revisionsrekurs gegen die zweitinstanzliche Entscheidung, so hat zuerst das Rekursgericht über den Rekurs zu entscheiden (Diese Rechtsansicht ergibt sich implicite aus dem Auftrag des OGH an das Rekursgericht).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0002566Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013