Norm
EheG §66Rechtssatz
Die Ermittlung des angemessenen Unterhalts der geschiedenen Ehegattin hat Feststellungen über die Vermögensverhältnisse und Einkommensverhältnisse und die durch ihre gesellschaftliche Stellung bedingten Bedürfnisse beider Streitteile zur Voraussetzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0057395Dokumentnummer
JJR_19720120_OGH0002_0030OB00002_7200000_002