Norm
JN §1 DVIa2Rechtssatz
Vorprozessuale Kosten können nur, wenn sie Inhalt einer privatrechtlichen Vereinbarung (Vergleich, Anerkenntnis) geworden und so ihres öffentlich - rechtlichen Charakters entkleidet sind, mit selbständiger Klage geltend gemacht werden (SZ 27/115, EvBl 1958/350).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0035837Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.02.2011