Norm
ZPO §502 Da1Rechtssatz
Keine bestätigende Entscheidung des Berufungsgerichtes liegt vor, wenn das Erstgericht dem Eventualbegehren auf Nichtigerklärung eines Bestandvertrages (und Räumung) stattgibt, ohne über das Hauptbegehren auf Aufhebung des Bestandvertrages zu erkennen, und das Berufungsgerichte der Berufung teilweise Folge gibt, das Hauptbegehren auf Aufhebung abweist und im übrigen Ersturteil bestätigt (ergibt sich implicite aus der meritorischen Erledigung der Revision).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0042588Dokumentnummer
JJR_19720126_OGH0002_0070OB00012_7200000_003