RS OGH 1972/1/27 3Ob133/71

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Veröffentlicht am 27.01.1972
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Norm

ABGB §294 A1
ABGB §294 E
ABGB §358 II
ABGB §1063
EO §37 Ad
EO §37 Ae

Rechtssatz

Für die Frage, ob eine dauernde Widmung von Maschinen zur Betriebsliegenschaft besteht, kann der dem Eigentumserwerb zugrunde liegende Rechtsgrund beachtlich sein. Eigentumsvorbehalt oder Sicherungsübereignung schließen nämlich eine dauernde Widmung der gekauften oder durch den Sicherungseigentümer finanzierten Sache als Liegenschaftszubehör nicht unbedingt aus.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 133/71
    Entscheidungstext OGH 27.01.1972 3 Ob 133/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0000809

Dokumentnummer

JJR_19720127_OGH0002_0030OB00133_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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