Norm
ABGB §1323 BRechtssatz
Mietrechte sind keine unvertretbaren Sachen. Der Mieter, der seine Mietrechte durch das Verschulden eines anderen verloren hat, kann daher die Verurteilung des Beklagten zur Verschaffung einer der verlorengegangenen Wohnung entsprechenden Ersatzwohnung verlangen. Ausreichende Bestimmtheit eines Klagebegehrens auf Verschaffung einer Wohnung, die einer ganz bestimmt bezeichneten anderen Wohnung "entspricht"; in einem solchen Fall ist es völlig entbehrlich, im Urteil jene Eigenschaften aufzuzählen, die die verloren gegangene Wohnung hatte und die dementsprechend die Ersatzwohnung aufzuweisen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0030112Dokumentnummer
JJR_19720201_OGH0002_0050OB00331_7100000_001