Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
Unternehmen, das vom Eigentümer zunächst als Wirtschaftseinheit zu Erwerbszwecken verwendet und daran anschließend verpachtet wurde, sich bei Übernahme durch einen weiteren Pächter in einem schlechten Zustand befunden hat und nur noch als Teilbetrieb geeignet war, verliert den Charakter eines lebenden Unternehmens nicht; auch dann, wenn ein neues Bestandverhältnis an ein vorausgegangenes Pachtverhältnis anschließt, ist im Normalfall wieder eine Unternehmenspacht anzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0020312Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008