Norm
ASVG §332 Abs1 BRechtssatz
Soweit eine Leistungspflicht des Sozialversicherungsträgers dem Geschädigten gegenüber besteht, ist dieser zur Geltendmachung der Ersatzansprüche gegen den Schädiger aktiv nicht legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0035237Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.07.2022