RS OGH 1972/2/8 5Ob304/71

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Veröffentlicht am 08.02.1972
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Norm

ABGB §986 B2
V über Fremdwährungsschulden 15.12.1936 RGBl I 1010 allg

Rechtssatz

Schuldscheine, die ein ungarischer Staatsbürger in Ungarn seinen ungarischen oder ausländischen Schwestern ausgestellt hat, sind keine Schuldverpflichtungen des zwischenstaatlichen Geldverkehrs und Kapitalverkehrs, die aus Auslandskrediten oder Auslandsguthaben herrühren. Eine Abwertung im Sinne der V über Fremdwährungsschulden hat demgemäß nicht zu erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0038364

Dokumentnummer

JJR_19720208_OGH0002_0050OB00304_7100000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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