Norm
StPO §312Rechtssatz
Das Zweifragenschema (Hauptfrage auf die Anklagetat und Eventualfrage in Richtung des Vergehens nach § 287 StGB - ohne Stellung einer Zusatzfrage in Richtung des § 11 StGB) kann dann als hinreichend angesehen werden, wenn kein Anhaltspunkt dafür besteht, daß der Angeklagte die Tat im Zustand unverschuldeter voller Berauschung begangen hätte (siehe Gebert-Pallin-Pfeiffer Entscheidung Nr 57 zu § 314 StPO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0100568Dokumentnummer
JJR_19720210_OGH0002_0130OS00006_7200000_002