Norm
ABGB §435Rechtssatz
Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an einem Superädifikat. Eine Teilung des Superädifikates allein könnte in der Form erfolgen, daß es auf Abbruch verkauft wird. Dagegen wäre eine Teilung des im Miteigentum der Streitteile stehenden Superädifikates durch gerichtliche Feilbietung ohne Zerstörung der Substanz des Hauses nur dadurch möglich, daß auch das zugrunde liegende Bestandrecht mitveräußert wird. Die hiezu erforderliche Zustimmung des Bestandgebers muß spätestens bei Schluß der Verhandlung erster Instanz vorliegen.
Anmerkung
siehe zur Rechtslage nach der EO-Nov 2000 nunmehr RS0133200Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0011251Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.08.2020