RS OGH 1972/2/15 5Ob7/72 (5Ob8/72)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1972
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Norm

ABGB §1438 Cb
ZPO §391 C

Rechtssatz

Wird vom Beklagten eine Gegenforderung aufrechnungsweise eingewendet, dann ist die Frage nach dem Bestehen der Gegenforderung eine Vorfrage für die Lösung der Hauptfrage, ob die Schuld durch Aufrechnung geteilt ist (vgl RZ 1955,185). Einer förmlichen Feststellung der Tilgung einer Schuld durch Kompensation bedarf es nur denn, wenn das Bestehen der dieser Schuld entsprechenden Forderung nicht Gegenstand einer mit dem gleichen Urteil ergehenden Entscheidung ist (vgl ZBl 1934,281). Wird aber die gleiche Forderung einmal klageweise, das andere Mal aufrechnungsweise gegenüber einer vom Gegner erhobenen gleichartigen Forderung geltend gemacht, dann kann auch nur einmal darüber entschieden werden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 7/72
    Entscheidungstext OGH 15.02.1972 5 Ob 7/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0033894

Dokumentnummer

JJR_19720215_OGH0002_0050OB00007_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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