RS OGH 1972/2/15 8Ob16/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1972
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Norm

ABGB §863 I
ABGB §1175 A

Rechtssatz

Zur Frage des schlüssigen Zustandekommens einer Kanzleigemeinschaft zwischen 2 Rechtsanwälte, von denen jeder eine eigene Kanzlei führt, hinsichtlich der einander erbrachten Leistungen Entgeltsvereinbarungen getroffen haben, kann mangels Eingehen einer das Zusammenwirken betreffenden vertraglichen Bindung nicht mit der nach § 863 ABGB erforderlichen Gewißheit auf das Bestehen einer einem Gesellschaftsverhältnis gleichzuhaltenden Kanzleigemeinschaft geschlossen werden.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 16/72
    Entscheidungstext OGH 15.02.1972 8 Ob 16/72
    Veröff: MietSlg 24304/4 = GesRZ 1973,80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0014542

Dokumentnummer

JJR_19720215_OGH0002_0080OB00016_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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