Norm
ABGB §863 IRechtssatz
Zur Frage des schlüssigen Zustandekommens einer Kanzleigemeinschaft zwischen 2 Rechtsanwälte, von denen jeder eine eigene Kanzlei führt, hinsichtlich der einander erbrachten Leistungen Entgeltsvereinbarungen getroffen haben, kann mangels Eingehen einer das Zusammenwirken betreffenden vertraglichen Bindung nicht mit der nach § 863 ABGB erforderlichen Gewißheit auf das Bestehen einer einem Gesellschaftsverhältnis gleichzuhaltenden Kanzleigemeinschaft geschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0014542Dokumentnummer
JJR_19720215_OGH0002_0080OB00016_7200000_001