Norm
ABGB §521 DRechtssatz
Der Hauseigentümer kann die Klage auf Unterlassung der Weitergabe einer Wohnung an Dritte auch nur gegen einen von mehreren bezüglich dieser Wohnung Wohnungsberechtigten richten, weil dieser Rechtsstreit nicht den Bestand des Wohnungsrechtes an sich betrifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0011869Dokumentnummer
JJR_19720216_OGH0002_0010OB00008_7200000_001