RS OGH 1972/2/16 1Ob8/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.1972
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Norm

ABGB §521 D
ZPO §14 C

Rechtssatz

Der Hauseigentümer kann die Klage auf Unterlassung der Weitergabe einer Wohnung an Dritte auch nur gegen einen von mehreren bezüglich dieser Wohnung Wohnungsberechtigten richten, weil dieser Rechtsstreit nicht den Bestand des Wohnungsrechtes an sich betrifft.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 8/72
    Entscheidungstext OGH 16.02.1972 1 Ob 8/72
    MietSlg 24550

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0011869

Dokumentnummer

JJR_19720216_OGH0002_0010OB00008_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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