Norm
StPO §41Rechtssatz
Pro domo Vermerk der Generalprokuratur zur Rechtzeitigkeit der Ausführung des Rechtsmittels durch den bestellten Armenverteidiger, der nach seiner irrtümlich zunächst für einen anderen Angeklagten erfolgten Bestellung erst mit fernmündlichem "Konstitut" wirksam für diesen Angeklagten zum Armenvertreter bestellt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0097363Dokumentnummer
JJR_19720217_OGH0002_0120OS00213_7100000_001