Norm
PornG §1 CRechtssatz
Beim Begriff "unzüchtig" im Sinne des PornG handelt es sich um ein "normatives Tatbildmerkmal". Die Unkenntnis des Bedeutungsinhaltes eines solchen Tatbildmerkmales schließt aber bei Kenntnis des wertbedeutenden oder unwertbedeutenden Sachverhaltes den Vorsatz nicht aus, wenn sie auf einem Mangel an Wertgefühl beruht (vgl Nowakowski S 73).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0088117Dokumentnummer
JJR_19720218_OGH0002_0100OS00267_7100000_001