Norm
StPO §281 Abs1 Z5 ARechtssatz
Auf Umstände, die im Beweisverfahren nicht hervorgekommen sind, sondern erst in der Beschwerdevorschrift neu vorgebracht wurden, kann im Nichtigkeitsverfahren keine Rücksicht genommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0099699Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.05.2022