Norm
ABGB §1438 BbRechtssatz
Die später erklärte Aufrechnung ist auf den Zeitpunkt der Aufrechenbarkeit zurückzubeziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0033973Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.12.2020