Norm
BArbSchutzV §3Rechtssatz
Durch die Bestellung eines fachkundigen Angestellten als Aufsichtsperson für eine Baustelle wird der Betriebsinhaber bzw der gewerberechtlich verantwortliche Geschäftsführer einer juristischen Person oder einer Gesellschaft von der Verpflichtung, sich persönlich von der Einhaltung der Dienstnehmerschutzvorschriften zu überzeugen, nicht befreit.
VwGH von 25.06.1969, 51/69; Veröff: SozM IIIH,15
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmerschutzvorschriften, DienstnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0052230Dokumentnummer
JJR_19720222_OGH0002_0040OB00524_7200000_002