Norm
ABGB §1063 A1Rechtssatz
Der Vorbehaltskäufer, der die Sache bereits zu seiner Verfügung übergeben erhalten hat und unter der alleinigen Voraussetzung, daß er seinen Pflichten dem Verkäufer gegenüber nachkommt, schließlich auch Eigentümer wird, kann auch hinsichtlich der Beschädigung dieser Sache nicht als bloß mittelbar Geschädigter angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0020504Dokumentnummer
JJR_19720222_OGH0002_0080OB00017_7200000_002