RS OGH 1972/2/24 12Os223/71

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Veröffentlicht am 24.02.1972
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Norm

StPO §345 Z8

Rechtssatz

Die insoweit allgemein gehaltene, anscheinend auf die unzusammenhängende kritiklose Wiedergabe von Rechtssätzen kommentierter Gesetzesausgaben zurückzuführende Rechtsbelehrung der Geschwornen, daß unter gerechter Notwehr immer die Verletzung des Angreifers im Zuge der Verteidigung zur Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriffes zu verstehen ist, ist mangelhaft, da eine Notwehrhandlung häufig nicht in einer Verletzung von Menschen, sondern in Erfüllung eines anderen strafbaren Tatbestandes liegen kann.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 223/71
    Entscheidungstext OGH 24.02.1972 12 Os 223/71
    Veröff: EvBl 1972/277 S 525

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0101153

Dokumentnummer

JJR_19720224_OGH0002_0120OS00223_7100000_009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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