Norm
MG §19 Abs2 Z5 A2Rechtssatz
Von einer unabweislichen Notwendigkeit der Inanspruchnahme der aufgekündigten Wohnung (vgl MietSlg 22355 uva) kann erst dann gesprochen werden, wenn sich der Versuch eines Zurückgreifens des Vermieters auf einen ihm zur Verfügung stehenden, leicht freizumachenden weiteren Raum in seinem Haus als untragbar herausstellen sollte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0067921Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008