Norm
ABGB §449Rechtssatz
Im Falle eines wirksamen Verzichtes der Partei auf die Kosten erlischt auch das Pfandrecht des Rechtsanwaltes an der zugrunde liegenden Forderung; eine Berufung auf das Pfandrecht ist daher in einem solchen Fall bei Geltendmachung der Honorarforderung nicht mehr möglich ( SZ 23/114 = JBl 1950,461 ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0011373Dokumentnummer
JJR_19720301_OGH0002_0010OB00036_7200000_001