Norm
RAO §19aRechtssatz
Bei dem mit der rechtskräftigen Kostenentscheidung entstandenen Pfandrecht nach § 19 a RAO fällt der Zeitpunkt der tatsächlichen Wirksamkeit mit der an keine Form und Frist gebundenen Aufforderung des Rechtsanwaltes an die zur Zahlung verpflichtete Partei, die Zahlung an ihn zu leisten, zusammen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0072070Dokumentnummer
JJR_19720301_OGH0002_0010OB00036_7200000_002