RS OGH 1972/3/15 1Ob28/72

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Veröffentlicht am 15.03.1972
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Norm

ABGB §484
ABGB §524

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen die im § 484 ABGB normierte Pflicht zur schonenden Ausübung der Dienstbarkeit bzw ein Verstoß gegen das Verbot, die Dienstbarkeit zu erweitern, stellt keinen im Gesetz vorgesehenen Erlöschungsgrund der Servitut dar. Bei einer Verletzung dieser Normen könnte lediglich eine Klage auf Unterlassung solcher Verstösse, allenfalls eine solche auf Schadenersatz Abhilfe schaffen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 28/72
    Entscheidungstext OGH 15.03.1972 1 Ob 28/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0011778

Dokumentnummer

JJR_19720315_OGH0002_0010OB00028_7200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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