RS OGH 1972/3/20 Bkd38/71

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Veröffentlicht am 20.03.1972
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Norm

DSt 1872 §2 D

Rechtssatz

Die in einem Mahnschreiben aufgestellte unrichtige Behauptung über eine fahrlässige Anzeige und die jeder Grundlage entbehrende Zahlungsaufforderung sowie der Nachsatz, worin die Empfängerin des Briefes des strafbaren Tatbestandes der "Verleumdung" beschuldigt wurde, war geeignet, die Empfängerin einzuschüchtern und bildet die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und die Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 38/71
    Entscheidungstext OGH 20.03.1972 Bkd 38/71
    Veröff: AnwBl 1975,124

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0056032

Dokumentnummer

JJR_19720320_OGH0002_000BKD00038_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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