RS OGH 1972/3/21 8Ob45/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.1972
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Norm

EO §296
EO §296 Abs2
EO §308 B
EO §327
EO §346

Rechtssatz

Das Begehren auf Herausgabe von Wertpapieren (Aktien), die sich in der Gewahrsame eines zu ihrer Herausgabe nicht bereiten Dritten befinden, im Wege der Drittschuldnerklage an den Überweisungsgläubiger selbst, ist zwar verfehlt; als bloße "minus" kann jedoch auf Ausfolgung an das Vollstreckungsorgan erkannt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0003915

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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