Norm
GmbHG §17 Abs2Rechtssatz
Zwei oder mehrere kollektiv zeichnungsberechtigte Geschäftsführer einer GmbH müssen keineswegs immer gleichzeitig handeln; es genügt vielmehr Übereinstimmung ihres Handelns in zeitlicher Stufenfolge, aber auch nachträgliche - es sei ausdrücklich, sei es stillschweigende - Genehmigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0059914Dokumentnummer
JJR_19720321_OGH0002_0040OB00534_7200000_002