Norm
KO §11Rechtssatz
Rechtliches Interesse des Masseverwalters an der Feststellung des Nichtbestehens von Absonderungsrechten und Aussonderungsrechten, wenn er durch das Verhalten der Beklagten, die solche Rechte behaupten, in seiner Bewegungsfreiheit und in der Vornahme wirtschaftlicher Maßnahmen behindert wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0039047Dokumentnummer
JJR_19720328_OGH0002_0050OB00031_7200000_002