Norm
ABGB §1295 IId2Rechtssatz
Haftung eines Bergbauern für Schäden eines Fuhrwerkes durch ein nur 2,30 Meter über einem öffentlichen Weg gespanntes Drahtseil, auch wenn die Materialseilbahn schon vor dem Weg bestand, behördlich unbeanstandet blieb und sich seit Jahrzehnten kein Unfall ereignete.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0023269Dokumentnummer
JJR_19720328_OGH0002_0020OB00167_7100000_001