Norm
ABGB §44Rechtssatz
Unter die Beistandspflicht der Ehegattin fällt auch die Erziehung des von ihrem Ehemann in die Ehe mitgebrachten Kindes, sofern sie dazu in der Lage ist. Hiebei handelst es sich nicht nur um eine sittliche, sondern auch um eine rechtliche Pflicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0009345Dokumentnummer
JJR_19720329_OGH0002_0020OB00292_7100000_002