Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Die einen Standeskollegen in seiner Berufsausübung herabsetzende Kritik in einem Schreiben an eine Versicherungsanstalt bildet eine Verletzung der Kollegialität und begründet die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0055365Dokumentnummer
JJR_19720410_OGH0002_000BKD00005_7200000_001