RS OGH 1972/4/11 10Os19/72, 13Os174/76, 12Os179/83

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Veröffentlicht am 11.04.1972
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Norm

StPO §345 Z12

Rechtssatz

In den Bereich der ausschließlich den Geschwornen vorbehaltenen Tatfrage fällt als subjektive Tatseite auch die Frage nach der Absicht, in der ein Täter gehandelt hat. Haben die Geschwornen die auf Mord gerichtete Hauptfrage bejaht, wurde damit auch festgestellt, daß der Angeklagte mit Tötungsabsicht gehandelt hat.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 19/72
    Entscheidungstext OGH 11.04.1972 10 Os 19/72
  • 13 Os 174/76
    Entscheidungstext OGH 22.12.1976 13 Os 174/76
  • 12 Os 179/83
    Entscheidungstext OGH 21.03.1984 12 Os 179/83
    Vgl auch; Beisatz: Die Frage nach der inneren Einstellung (in der Regel § 3 g VerbotsG) des Täters ist primär eine Tatfrage und als solche von den Geschwornen zu lösen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0101462

Dokumentnummer

JJR_19720411_OGH0002_0100OS00019_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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