RS OGH 1972/4/12 11Os22/72

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Veröffentlicht am 12.04.1972
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Norm

StGB §81 Z2 B1b

Rechtssatz

Ein auffallender Unfallsverlauf (hier: Überfahren der linken Fahrbahnhälfte mit anschließender Auffahrt auf ein den linken Fahrbahnrand begrenzendes Brückengeländer trotz Windstille und gerade verlaufender Rauhasphaltfahrbahn durch Motorradfahrer) ist bei der Beurteilung der Fahrtüchtigkeit des Angeklagten in den Kreis der Erwägungen einzubeziehen.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 22/72
    Entscheidungstext OGH 12.04.1972 11 Os 22/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0092390

Dokumentnummer

JJR_19720412_OGH0002_0110OS00022_7200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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