Norm
StGB §146 C1Rechtssatz
Der Umstand, daß eine vom Täter mittels Irreführung erwirkte Leistung ohne Gegenleistung erbracht werden sollte, hindert nicht die Annahme eines Betruges (hier Fluchthilfe).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0094138Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.01.2019