Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Zum Problem der Ersatzpflicht für einen sich als unmittelbare Folgewirkung einer vorangegangenen Schadenszufügung darstellenden weiteren Schaden, mit dessen Eintritt nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge gerechnet werden kann (Beschädigung elektrischer Geräte wegen Auftretens einer Überspannung auf Grund eines durch das Fällen eines Baumes in der Nähe einer Starkstromleitung abgerissenen Nulleiters.)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0022632Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2020