Norm
ZPO §236 ARechtssatz
In einem Begehren auf Feststellung des Vorliegens einer Unternehmenspacht ist das Begehren auf Feststellung des Bestehens eines Untermietvertrages über das Geschäftslokal, in dem das Unternehmen betrieben wird, nicht mit eingeschlossen. Einem Zwischenantrag auf Feststellung des Vorliegens einer Unternehmenspacht kann daher auch nicht mit der Einschränkung stattgegeben werden, daß nur das Bestehen einer Geschäftslokaluntermiete festgestellt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0039587Dokumentnummer
JJR_19720419_OGH0002_0010OB00089_7200000_002