RS OGH 1972/4/19 1Ob89/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.04.1972
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Norm

ZPO §236 A
ZPO §405 D

Rechtssatz

In einem Begehren auf Feststellung des Vorliegens einer Unternehmenspacht ist das Begehren auf Feststellung des Bestehens eines Untermietvertrages über das Geschäftslokal, in dem das Unternehmen betrieben wird, nicht mit eingeschlossen. Einem Zwischenantrag auf Feststellung des Vorliegens einer Unternehmenspacht kann daher auch nicht mit der Einschränkung stattgegeben werden, daß nur das Bestehen einer Geschäftslokaluntermiete festgestellt wird.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 89/72
    Entscheidungstext OGH 19.04.1972 1 Ob 89/72
    Veröff: MietSlg 24564

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0039587

Dokumentnummer

JJR_19720419_OGH0002_0010OB00089_7200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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