Norm
ABGB §833 B1Rechtssatz
Der vom Minderheitseigentümer oder Hälfteeigentümer ohne Zustimmung der übrigen Eigentumsgenossen abgeschlossene Bestandvertrag bindet diese nicht; sie können vielmehr gegen den Bestandnehmer mit Räumungsklage vorgehen (mit eingehender Darstellung der bisherigen, nicht einheitlichen Judikatur).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0013418Dokumentnummer
JJR_19720419_OGH0002_0010OB00067_7200000_001