Norm
ABGB §1325 E3Rechtssatz
Ein sofortiges Anerkenntnis einer (wegen Lebensgefahr des Verletzten) erhobenen vorläufigen Schmerzengeldforderung durch den Schädiger hindert nicht die Geltendmachung einer Abgeltung für später auftretende Schmerzen und Dauerfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0031224Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.09.2020