Norm
StPO §292Rechtssatz
Ob einem Erkenntnis des OGH über eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes unter den im § 292 StPO angeführten Voraussetzungen konkrete Wirkung zuzuerkennen ist, ist in das Ermessen des OGH gestellt. Hiebei ist die Abwägung der Grundsätze der Rechtskraft und der Rechtssicherheit gegen jene der materiellen Wahrheit und der Rechtsrichtigkeit strafgerichtlicher Entscheidungen zu Grunde zu legen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0100584Dokumentnummer
JJR_19720426_OGH0002_0110OS00071_7200000_001